Rechtsgebiete

Unsere notariellen Tätigkeitsbereiche

Ob im Immobilienrecht, Erbrecht, Gesellschaftsrecht oder bei persönlichen Vorsorgeentscheidungen – mein Team und ich begleiten Sie bei wichtigen Weichenstellungen des Lebens mit rechtlicher Klarheit, Verlässlichkeit und Diskretion.

Besprechungen und Beurkundungen führen wir auf Wunsch auch in englischer Sprache durch.

Grundstücksrecht

Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke und Eigentumswohnungen, Aufteilungen nach WEG in Wohnungs- und Teileigentum, Bestellung und Löschung von dinglichen Rechten, insbesondere von Grundschulden, Hypotheken, Nießbrauch- und Wohnungsrechten

Bauträgerrecht

Kaufverträge über noch zu errichtende Immobilien

Gesellschaftsrecht

Unternehmens- und Existenzgründung, Geschäftsanteilsveräußerungen, Gesellschafterversammlungen, Unternehmensnachfolge, u.v.m.

Erbrecht

Testamente und Erbverträge, Erbscheine und Erbauseinandersetzungen

Schenkungsrecht

Schenkungen und Übertragungen von Grundbesitz, etwa im Wege vorweggenommener Erbfolge

Ehe- und Familienrecht

Eheverträge, Scheidungsfolgevereinbarungen und Adoptionen

Schlichtung

Mediation

Vorsorgerecht

Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

FAQs

Häufig gestellte Fragen

Um Ihnen bereits vor einem Termin mehr Orientierung zu geben, haben wir einige häufig gestellte Fragen für Sie zusammengestellt.

Zunächst wird der Entwurf der Urkunde mit Ihnen besprochen und gegebenenfalls angepasst. Erst wenn alle Inhalte geklärt und verstanden sind, erfolgt die Beurkundung. Dabei wird die Urkunde vollständig vorgelesen und anschließend unterzeichnet.

Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab und wird zusammen mit Ihnen vorab besprochen. In der Regel genügt ein gültiger Ausweis. Bei Verträgen über Immobilien sind zudem auch die steuerlichen Identifikationsnummern vorzulegen. Wird ein Erbschein beantragt, muss neben der Sterbeurkunde oft das Stammbuch mitgebracht werden, um die Personenstandsurkunden in beglaubigter Form an das Amtsgericht weiterleiten zu können. Wir informieren Sie im Vorfeld, was im jeweiligen Fall mitzubringen ist.

Ja. Als Notar bin ich zur unabhängigen und neutralen Beratung berechtigt – auch wenn es nicht unmittelbar zu einer Beurkundung kommt.

Ja, Besprechungen und Beurkundungen können bei Bedarf auch in englischer Sprache durchgeführt werden.

Notariat in Koblenz

Gerne stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung – diskret, zuverlässig und mit der gebotenen Sorgfalt.